Fragen und Antworten
Wie kann ich mich für den Sporteignungstest an der Universität
Potsdam anmelden?
Seit dem Jahr 2007 findet ausschließlich eine Online-Anmeldung statt.
Das Formular finden Sie hier.
Wo finde ich die Anforderungen für den Eignungstest?
Unter dem Punkt Prüfungsordnung können
Sie sich dazu informieren.
Weiterhin haben wir für Sie unter Disziplinen eine
Zusammenfassung der Anforderungen und entsprechende Erklärungen zusammengestellt.
Was muss ich zur Eignungsprüfung alles mitbringen?
Hierfür haben wir eine kurze Checkliste erstellt.
Welche Sporteignungstests anderer Universitäten werden anerkannt?
Stand: 04.12.2011
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Bochum: Ruhr-Universität – Institut für Sportwissenschaft
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Darmstadt: Technische Universität – Institut für Sportwissenschaft
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Freiburg: Albert-Ludwigs-Universität – Institut für Sport und Sportwissenschaft
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Halle Wittenberg: Martin-Luther-Universität – Institut für Sportwissenschaft
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Heidelberg: Universität – Institut für Sportwissenschaft
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Köln: Deutsche Sporthochschule
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Rostock: Universität – Institut für Sportwissenschaft
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Saarland: Universität – Sportwissenschaftliches Institut
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Tübingen: Eberhard-Karls-Universität – Institut für Sportwissenschaft
Wie lasse ich eine externe Sporteignungsprüfung anerkennen (Gleichstellungsverfahren)?
Damit Sie sich ordnungsgemäß bewerben können, muss der Bescheid zur Sporteignungsprüfung vom Department für Sport- und Gesundheitswissenschaft anerkannt und mit der hiesigen Sporteignungsprüfung gleichgestellt werden.
Bitte reichen Sie für die Gleichstellung das Original oder eine beglaubigte Kopie des Bescheides mit einem adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag an folgende Anschrift ein:
Universität Potsdam
Humanwissenschaftliche Fakultät
Department für Sport- und Gesundheitswissenschaft
Organisationsteam Sporteignungsprüfung
z. Hd. Dr. Heike Zimmermann
Am Neuen Palais 10
D - 14469 Potsdam
Beachten Sie bitte, dass ohne vollständigen Rückumschlag und beglaubigte Kopie des Bescheides keine Bearbeitung erfolgt!
Den gleichgestellten Nachweis über die bestandene Sporteignungsprüfung fügen Sie bitte Ihren Bewegungsunterlagen bei.
Hinweise des Studierendensekretariates:
Für das Bewerbungsverfahren zum Studium ist ausschließlich das Studierendensekretariat der Universität Potsdam zuständig.
Die Beantragung der Teilnahme am Zulassungsverfahren erfolgt auf dem Weg der Onlinebewerbung.
Die Bestätigung der bestandenen Eignungsprüfung ist mit den Unterlagen der Onlinebewerbung einzureichen
Es gelten Ausschlussfristen
01.05. - 31.05. für Alt-Abiturienten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01.des Bewerbungsjahres erworben haben.
01.05. - 15.07 für Neu-Abiturienten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15.01. des Bewerbungsjahres erworben haben.
Versäumen Sie diese Frist, werden Sie nicht in das Bewerbungsverfahren aufgenommen. Für die Einhaltung der Fristen und Schaffung der Zugangsvoraussetzungen trägt jeder Bewerber selbst die Verantwortung.
Muss ich am Eignungstest teilnehmen, wenn ich Kaderathlet bin oder andere sportliche Leistungen
(z.B. Deutschen Sportabzeichens, Nachweis Sport als Leistungskurs) nachweisen kann?
Es müssen alle Bewerber an der Prüfung teilnehmen und alle Disziplinen
bewältigen. Anrechnungen sind nicht möglich.
Kann ich den Test wiederholen, wenn ich ihn nicht bestanden habe?
Wenn Sie nur die Leistungen in einer Sportart nicht erbracht haben, können Sie diesen
Prüfungsteil im kommenden Jahr zum nächsten Prüfungstermin wiederholen. Haben sie mehrere
Prüfungsteile nicht bestanden, müssen Sie die gesamte Prüfung wiederholen. Sie müssen sich
in jedem Fall erneut anmelden.
Was ist, wenn ich am Tag der Prüfung verletzt oder krank bin?
Es gilt der § 5 der Prüfungsordnung, wonach als Härtfälle nur Verletzungen während der Sporteignungsprüfung
angesehen werden. Im Fall einer Krankheit oder Verletzung am Prüfungstag, raten wir Ihnen, sich alternativ
an einer anderen Universität zur Prüfung anzumelden und diese dort zu absolvieren. Informationen zum
Gleichstellungsverfahren und eine Übersicht zu Einrichtungen, deren Prüfung wir anerkennen, finden Sie unter
Fragen/Antworten. Gleichzeitig verweisen wir darauf, dass alle Bewerber für die Einhaltung der Bewerbungsfristen
auf einen Studienplatz an der Universität Potsdam eigenverantwortlich sind.
Grundsätzlich ist der Prüfungsausschuss des Departments Sport- und Gesundheitswissenschaften für die Einhaltung
der Prüfungsanforderungen zuständig. Schriftliche Anträge sind innerhalb einer Woche nach der Sporteignungsprüfung
einzureichen.
Was
passiert, wenn ich mich während der Prüfung verletze?
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, sich beim anwesenden sportmedizinischen Dienst vorzustellen. Eine
Erstuntersuchung erfolgt durch einen unserer Sportmediziner vor Ort. Zudem muss ein Unfallmeldebogen ausgefüllt
werden.
Um die Sporteignungsprüfung zum Nachprüfungstermin fortsetzen zu können, muss innerhalb einer Woche einen
schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss des Departments Sport- und Gesundheitswissenschaften gestellt
werden. Dieser Antrag muss neben dem Unfallmeldebogen auch eine Schilderung des Sachverhaltes und eine entsprechende
Begründung beinhalten.
Universität Potsdam
Humanwissenschaftliche Fakultät
Department für Sport- & Gesundheitswissenschaft
Prüfungsausschuss
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Was passiert bei schlechtem Wetter?
Der größte Teil der Übung
findet in Sporthallen statt.
Die Prüfung findet aber auch bei schlechtem Wetter statt.
Jeder Teilnehmer sollte daher wetterfeste Bekleidung mitnehmen.
Hinweise dazu finden Sie unter
Checkliste
Wie lang ist der Test gültig?
Der Sporteignungstest
besitzt eine Gültigkeit von 2 Jahren.
Mit einer bestandenen Sporteignungsprüfung aus
dem Jahr 2010 können Sie sich letztmalig für ein Studium zum Wintersemester 2012/2013 bewerben.
Müssen alle Disziplinen für ein erfolgreiches Bestehen der Prüfung bestanden werden?
Ja.
Nach dem Abschluss der Eignungsprüfung sind alle Anfragen an den Prüfungsausschuss des Departments für Sport- und Gesundheitswissenschaft in schriftlicher Form zu stellen.